Matrix-Therapie-ZRT® :Teilnahmeberechtigung und Honorierung für Therapeuten
Teilnahmeberechtige Vertragspartner sind Ärzte und Physiotherapeuten. Sie müssen zugelassene Leistungserbringer nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuche V sein. Das bedeutet: Hausärzte,Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Orthopäden, Chirurgen. Ärzte anderer Fachrichungen sind im Ausnahmefall teilnahmeberechtigt.
Voraussetzung ist die Ausbildung und Weiterbildung der Therapeuten und Ärzte durch eine von der DAK-Gesundheit anerkannte Ausbildungsstätte.
Federführend wird die Ausbildung im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages der Rehaklinik Klausenbach und Dr. Bernhard Dickreiter anvertraut. Die Ausbildung ist im Rahmen der Ausbildungsordnung der ZRT® Matrixtherapie geregelt, die in der jeweils gültigen Fassung von der Akademie für Zellbiologische Regulationsmedizin veröffentlicht wird.
Durch erfolgreiche Teilnahme an den Modulen der ZRT® -Matrix-Ausbildung kann die Berechtigung zur Abrechnung im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages erworben werden.






