Akademie f�r zellbiologische Regulationsmedizin e.V.

Matrix-Therapie-ZRT® :Teilnahmeberechtigung und Honorierung für Therapeuten

Die ärztliche Indikationsstellung der ZRT®-Matrixtherapie sowie die Abschlussuntersuchung wird durch die DAK-Gesundheit außerhalb der Gesamtvergütung gesondert honoriert. Zudem wird die durch die Physiotherapeuten erbrachte Leistung durch die DAK-Gesundheit adäquat vergütet.

Teilnahmeberechtige Vertragspartner sind Ärzte und Physiotherapeuten. Sie müssen zugelassene Leistungserbringer nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuche V sein. Das bedeutet: Hausärzte,Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Orthopäden, Chirurgen. Ärzte anderer Fachrichungen sind im Ausnahmefall teilnahmeberechtigt.

Voraussetzung ist die Ausbildung und Weiterbildung der Therapeuten und Ärzte durch eine von der DAK-Gesundheit anerkannte Ausbildungsstätte.

Federführend wird die Ausbildung im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages der Rehaklinik Klausenbach und Dr. Bernhard Dickreiter anvertraut. Die Ausbildung ist im Rahmen der Ausbildungsordnung der ZRT® Matrixtherapie geregelt, die in der jeweils gültigen Fassung von der Akademie für Zellbiologische Regulationsmedizin veröffentlicht wird.

Durch erfolgreiche Teilnahme an den Modulen der ZRT® -Matrix-Ausbildung kann die Berechtigung zur Abrechnung im Rahmen des integrierten Versorgungsvertrages erworben werden.

Ausbildungstermine Matrix-Therapie-ZRT®

Die nächsten Seminar-Termin für Block I der Ausbildung in Zellbiologischer Regulations-Therapie (ZRT®).

  • 28.9.2013 Modul III
    (Dr. Dickreiter)

Infos und Anmeldung unter

Akademie für Zellbiologische Regulationsmedizin e.V.

Alte Bundesstrasse 58

79194 Gundelfingen

fon: + 49 (0) 761 55 77 58 66

Wir erbitten eine schriftliche Anmeldung über diese Webseite.

AGB der Seminarteilnahme

Anmeldung zur Ausbildung

 

Anmeldung Ihrer Praxis

Bitte melden Sie Ihre Physiotherapiepraxis als ZRT®-Schwerpunktpraxis hier an.

Ihre Praxis anmelden